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   VGH Hessen, 02.10.1989 - 13 UE 3090/86   

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VGH Hessen, 02.10.1989 - 13 UE 3090/86 (https://dejure.org/1989,24944)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02.10.1989 - 13 UE 3090/86 (https://dejure.org/1989,24944)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02. Oktober 1989 - 13 UE 3090/86 (https://dejure.org/1989,24944)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.1989 - 13 UE 3090/86
    Diese subjektiven Nachfluchtgründe sind wegen des Fehlens des von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG grundsätzlich vorausgesetzten kausalen Zusammenhanges zwischen Verfolgung und Flucht überdies nur in eng begrenzten Ausnahmefällen überhauptasylrechtlich relevant (BVerfG, Beschluß v. 26. November 1986- 2 BvR 1058/85 -, BVerfGE 74, 51).

    Eine Ausnahme von der grundsätzlichen Unerheblichkeit subjektiver Nachfluchtgründe ist dabei dann anzuerkennen, wenn sich der Ausländer bei Vornahme seines Verfolgung auslösenden Nachfluchtverhaltens in einer ausweglosen Lage befunden hat bzw. - bei exilpolitischer Betätigung -sich diese politische Betätigung als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellt (BVerwG, Urteil v. 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 -, BVerwGE 80, 131; BVerfG, Beschluß v. 26. November 1986, a.a.O., Seite 66).

  • BVerwG, 09.01.1989 - 9 B 463.88

    Bestrafung wegen Kriegsdienstverweigerung - Drohende Todesstrafe - Asyl -

    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.1989 - 13 UE 3090/86
    In eine politische Verfolgung schlagen Bestrafungen wegen Kriegsdienstverweigerung und Desertion erst dann um, wenn diese Maßnahmen zielgerichtet als Repressalie gegenüber einer bestimmten Person eingesetzt werden, in der ein wirklicher oder vermeintlicher Gegner des Systems erkannt worden ist, der in seiner politischen Überzeugung oder in einem sonstigen asylrelevanten persönlichen Merkmal getroffen, also nicht nur deshalb belangt werden soll, weil er aus staatlicher Sicht seiner -allen wehrpflichtigen Staatsangehörigen auferlegten - Pflicht zur Teilnahme an der Landesverteidigung nicht nachgekommen ist (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 19; Beschluß vom 9. Januar 1989 - BVerwG 9 B 463.88 -).

    Die Schwere der gegen einen Wehrdienstverweigerer verhängten Maßnahme verleiht indessen der Bestrafung alleine noch keinen politischen Charakter (BVerwG, Beschluß vom 9. Januar 1989 - BVerwG 9 B 463.88 -).

  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.1989 - 13 UE 3090/86
    Sein dortiger Aufenthalt hat jedoch zu keinem Zeitpunkt im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 -, BVerwGE 78, 332 ; Urteil vom 21. Juni 1988 -BVerwG 9 C 12.88 -, BVerwGE 79, 347 ) stationären Charakter angenommen.
  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.1989 - 13 UE 3090/86
    Sein dortiger Aufenthalt hat jedoch zu keinem Zeitpunkt im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 -, BVerwGE 78, 332 ; Urteil vom 21. Juni 1988 -BVerwG 9 C 12.88 -, BVerwGE 79, 347 ) stationären Charakter angenommen.
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.1989 - 13 UE 3090/86
    Asylrechtlichen Schutz genießt jeder, der im Falle seiner Rückkehr in den Herkunftsstaat dort aus politischen Gründen Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib und Leben oder Beschränkungen seiner persönlichen Freiheit ausgesetzt wäre oder in diesem Land politische Repressalien zu erwarten hätte (BVerfG, Beschluß v. 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 u.a. -, BVerfGE 54, 341 ).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.1989 - 13 UE 3090/86
    Ungeachtet dessen muß sich das Gericht in vollem Umfang die Überzeugung von der Wahrheit des von dem Asylbewerber behaupteten individuellen Verfolgungsschicksals verschaffen, hat dabei allerdings den sachtypischen Beweisnotstand hinsichtlich der Vorgänge im Heimatland bei der Auswahl der Beweismittel und bei der Würdigung des Vortrages und der Beweise angemessen zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil v. 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 -, BVerwGE 71, 1809).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.1989 - 13 UE 3090/86
    Demgegenüber kann aus der Schwere der durch die Maßnahme verursachten Rechtsgutbeeinträchtigung allein das Vorliegen einer politischen Verfolgung nicht hergeleitet werden (BVerwG, Urteil v. 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 -, BVerwGE 67, 184 ).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als

    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.1989 - 13 UE 3090/86
    Derartige objektive Kriterien können in den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen im Heimatstaat des Asylbewerbers oder etwa in der Art und der praktischen Handhabung der im Rahmen der Verfolgung zur Anwendung gelangenden Sanktionsnormen liegen (BVerwG, Urteil v. 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 -, BVerwGE 67, 195, 198 bis 200).
  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 80.87

    Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Subjektive Nachfluchtgründe -

    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.1989 - 13 UE 3090/86
    Eine Ausnahme von der grundsätzlichen Unerheblichkeit subjektiver Nachfluchtgründe ist dabei dann anzuerkennen, wenn sich der Ausländer bei Vornahme seines Verfolgung auslösenden Nachfluchtverhaltens in einer ausweglosen Lage befunden hat bzw. - bei exilpolitischer Betätigung -sich diese politische Betätigung als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellt (BVerwG, Urteil v. 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 -, BVerwGE 80, 131; BVerfG, Beschluß v. 26. November 1986, a.a.O., Seite 66).
  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 74.81

    Asylrechtsstreitigkeiten - Örtliche Zuständigkeit - Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 02.10.1989 - 13 UE 3090/86
    Bei der Darstellung der allgemeinen Umstände im Heimatland genügt es dagegen, daß die vorgetragenen Tatsachen die nicht entfernt liegende Möglichkeit politischer Verfolgung ergeben (BVerwG, Urteil v. 23. November 1982 -9 C 74.81 -, EZAR 630 Nr. 1).
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen

  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

  • BVerwG, 24.04.1979 - 1 C 49.77

    Furcht vor Verfolgung wegen Republikflucht - Unerlaubtes Verbleiben im Ausland

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88

    Ausländer - Politische Verfolgung - Latente Gefährdungslage - Republikflucht -

  • BVerwG, 27.06.1989 - 9 C 1.89

    Politische Verfolgungsgründe - Gesamtschau - Wahrscheinlichkeit der Verfolgung -

  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 56.88

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Nachfluchtgrund - Latente Gefährdungslage

  • BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 981.81

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 53.88

    Politische Verfolgung - Asyl - Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Latente

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 286.80

    Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl bei zuvor schon einmal erlittener

  • BVerwG, 26.10.1971 - I C 30.68

    Politische Verfolgung bei in Abwesenheit ausgesprochenen Strafen - Die Bestrafung

  • BVerwG, 12.07.1983 - 9 B 10542.83

    Gesamtschau aller möglichen politischen Verfolgungsgründe eines Asylbewerbers -

  • VGH Hessen, 11.03.1991 - 13 UE 3545/89

    Iran; Verfolgung nach Bekanntwerden der Asylbeantragung; Beschränkung des

    Im Hinblick auf die erwähnten Erkenntnisse des Auswärtigen Amtes und wegen des Fehlens anderweitiger zuverlässiger Anhaltspunkte läßt sich jedoch die notwendige Überzeugung, daß der iranische Staat die Asylantragstellung im westlichen Ausland regelmäßig zum Anlaß für Verfolgungsmaßnahmen nimmt und diese somit einen selbständigen Verfolgungsgrund darstellt, nicht gewinnen (vgl. bereits Urteil des Senates v. 2. Oktober 1989 -- 13 UE 3090/86 --).

    Der Betreffende wird deshalb wenig Chancen haben, dem auf ihn während der Verhöre ausgeübten Druck zu widerstehen und bei seiner Behauptung zu bleiben, im Ausland kein Asylverfahren betrieben zu haben (vgl. Urteil des Senates v. 2. Oktober 1989 -- 13 UE 3090/86 --).

    Sowohl die Anfang 1988 verkündete Amnestie als auch die Amnestie zum 10. Jahrestag der islamischen Revolution am 1. Februar 1989 enthalten weitgehende, nahezu auf jeden Fall einer politischen Straftat anwendbaren Ausnahmeregelungen (Auskunft des Auswärtigen Amtes v. 13. Juni 1988 an das VG Gelsenkirchen und Lagebericht des Auswärtigen Amtes v. 13. April 1989 -- Stand: 1. April 1989 --; vgl. Urteil des Senates v. 2. Oktober 1989 -- 13 UE 3090/86 --).

  • VGH Hessen, 30.11.1992 - 13 UE 441/90

    Einzelfall einer erfolglosen Asylklage zweier iranischer Staatsangehöriger;

    Der Senat ist in zurückliegenden Entscheidungen auf der Grundlage der ihm damals zur Verfügung stehenden Erkenntnisse zu dem Ergebnis gelangt, daß die Stellung des Asylantrages im Ausland für einen iranischen Asylbewerber selbst nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die Gefahr politischer Repressalien bei Rückkehr in das Heimatland begründet (vgl. Urteile des Senats vom 2. Oktober 1989 -- 13 UE 3090/86 --, vom 11. März 1991 -- 13 UE 3545/89 --, vom 21. Oktober 1991 -- 13 UE 1629/88 --).

    Sollten demgegenüber in der Person des Rückkehrers begründete weitere Umstände erkennbar werden, die ihn in den Augen der iranischen Stellen in irgendeiner Form als Gegner der islamischen Republik ausweisen, hat der Betreffende mit Verfolgung zu rechnen (vgl. die bereits zitierten Urteile des Senats vom 2. Oktober 1989 -- 13 UE 3090/86 -- und vom 11. März 1991 -- 13 UE 3545/89 -- sowie zuletzt Urteil vom 27. Januar 1992 -- 13 UE 567/89 --).

  • VGH Hessen, 27.01.1992 - 13 UE 567/89

    Asylrecht: zur Situation von Christen im Iran; Asylantragstellung; Sippenhaft

    Der Senat ist in zurückliegenden Entscheidungen auf der Grundlage der ihm damals zur Verfügung stehenden Erkenntnisse in mehreren Entscheidungen zu dem Ergebnis gelangt, daß die Stellung des Asylantrages im Ausland für einen iranischen Asylbewerber selbst nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit die Gefahr politischer Repressalien bei Rückkehr in das Heimatland begründet (vgl. Urteile des Senats vom 2. Oktober 1989 - 13 UE 3090/86 -, vom 11. März 1991 - 13 UE 3545/89 - und vom 21. Oktober 1991 - 13 UE 1629/88 -).

    Sollten demgegenüber in der Person des Rückkehrers begründete weitere Umstände erkennbar werden, die ihn in den Augen der iranischen Stellen in irgendeiner Form als Gegner der islamischen Republik ausweisen, hat der Betreffende mit Verfolgung zu rechnen (vgl. die bereits zitierten Urteile des Senats vom 2. Oktober 1989 - 13 UE 3090/86 - und vom 11. März 1991 - 13 UE 3545/89 -).

  • VG Wiesbaden, 14.12.1992 - IV/2 E 7432/91

    Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter; Verfolgung und Unmöglichkeit der

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  • VG Wiesbaden, 14.12.1992 - IV/2 E 6128/91

    Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte; Relevanz der Furcht vor Verfolgung;

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  • VGH Hessen, 08.07.1991 - 13 UE 246/85

    Asylrecht: Syrien - Kurdische Demokratische Partei - politische Verfolgung

    Angesichts der bereits festgestellten Vorverfolgung brauchte dieser unklaren angeblichen Haftstrafe jedoch nicht weiter nachgegangen zu werden, insbesondere auch nicht der Frage, ob die Verurteilung wegen Wehrdienstentziehung einen "politmalus" enthält (siehe dazu Hess. VGH, Urteil vom 2. Oktober 1989 -- 13 UE 3090/86 --; Hess. VGH, Urteil vom 30. Januar 1989 -- 13 UE 2051/84 --).
  • VGH Hessen, 26.10.1989 - 13 UE 2462/84

    Sippenhaft im Iran - Verfolgung Angehöriger von im Ausland lebenden

    Es bedarf deshalb für den vorliegenden Fall keiner Entscheidung darüber, ob der Kläger wegen der Stellung des Asylantrages in der Bundesrepublik Deutschland eine Bestrafung oder sonstige asylrechtlich bedeutsame Maßnahmen zu befürchten hätte und ob sich diese Maßnahmen als politische Verfolgung im Sinne von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG darstellen würden (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 2. Oktober 1989 -- 13 UE 3090/86 --).
  • VGH Hessen, 10.12.1992 - 13 UZ 2020/92

    Antrag auf Zulassung der Berufung nach AsylVfG § 78 Abs 4 S 1 - Darlegung der

    Mit der von dem Kläger als klärungsbedürftig bezeichneten Tatsachenfrage, ob ein in sein Heimatland zurückkehrender iranischer Staatsangehöriger dort schon deshalb von politischer Verfolgung bedroht ist, weil er in der Bundesrepublik Deutschland um Asyl nachgesucht hat, hat sich der Senat bereits mehrfach grundsätzlich auseinandergesetzt und ist dabei nach umfassender Abwägung aller ihm zu dieser Frage zur Verfügung stehenden Erkenntnisse zu dem Ergebnis gelangt, daß die Asylantragstellung als solche bei Rückkehr eines iranischen Asylbewerbers nicht zum Anlaß genommen wird, gegen ihn mit Mitteln der politischen Verfolgung vorzugehen (vgl. beispielsweise Urteile vom 2. Oktober 1989 - 13 UE 3090/86 -, vom 11. März 1991 - 13 UE 3545/89 - und vom 27. Januar 1992 - 13 UE 567/89 -).
  • VGH Hessen, 26.10.1989 - 13 UE 1707/85

    Asylrecht Iran: Wehrdienstentziehung; Sippenhaft

    Es bedarf für den vorliegenden Fall deshalb keiner Entscheidung, ob sich eine dem Kläger drohende Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung als politische Verfolgung darstellen würde (vgl. hierzu Urteil des Senates vom 2. Oktober 1989 -- 13 UE 3090/86 --).
  • VGH Hessen, 11.05.1992 - 13 TP 145/91

    Feststellung der Voraussetzungen des AuslG 1990 § 51 Abs 1 J: 1990 in

    Allerdings ist der Senat, wie das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Beschluß zu Recht anmerkt, in mehreren zurückliegenden Entscheidungen davon ausgegangen, daß die einem iranischen Staatsangehörigen bei Rückkehr in sein Heimatland drohenden Sanktionen wegen Entziehung vom Wehrdienst nicht den Bereich der politischen Verfolgung zugeordnet werden können, weil der Senat aus den von ihm herangezogenen Auskünften und Stellungnahmen sachinformierter Stellen keine zureichenden Anhaltspunkte für eine ausgrenzende Behandlung des betroffenen Wehrdienstpflichtigen bei der Anwendung der in Betracht kommenden Strafbestimmungen des Iranischen Wehrpflichtgesetzes hat entnehmen können (vgl. Urteile des Senates vom 2. Oktober 1989 - 13 UE 3090/86 -, vom 5. August 1991 - 13 UE 323/89 - und vom 9. September 1991 - 13 UE 499/89 -).
  • VGH Hessen, 14.03.1991 - 13 TP 1571/90

    Zur Wiederholung eines Prozeßkostenhilfeantrags nach unanfechtbarer Ablehnung des

  • VGH Hessen, 02.10.1989 - 13 UE 759/87

    Prüfung eines asylunabhängigen Bleiberechts im Rahmen der Begründung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.1992 - A 14 S 1039/90

    Zur Verfolgungsgefahr für einen iranischen Asylbewerber wegen Desertion und

  • VGH Hessen, 30.11.1992 - 13 TE 1610/92

    Streitwert einer Asylverpflichtungsklage: Feststellung der Voraussetzungen des

  • VG Gießen, 03.04.1996 - 3 E 10993/93

    APOSTASIE; GLAUBENSWECHSEL

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